Dieser Kurs richtet sich an Kraftfahrer/innen, die erstmals wegen Alkohol am Steuer auffällig geworden sind.
Der Kurs findet in kleinen Gruppen mit 4 bis 8 Teilnehmenden an vier Abenden statt und wird von einem erfahrenen Verkehrspsychologen geleitet. Unmittelbar in der letzten Sitzung erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme.
Bei erfolgreicher Teilnahme an diesem Kurs sind bis zu 3 Monate Sperrfristverkürzung möglich. D. h. Sie können Ihren Führerschein bis zu 3 Monate früher wieder zurück erhalten! Alle Führerscheinklassen!
Wo: | In unseren Schulungsräumen im Schleifmühleweg 68 in Tübingen |
Wann: | Kursbeginn bitte telefonisch erfragen |
Kosten: | 390,- € (inkl. MwSt.) |
Voraussetzungen für die Teilname an einer Nachschulung:
- Es handelt sich um Ihr erstes Alkoholdelikt. Sie dürfen vorher keine weiteren Verkehrsdelikte oder andere Straftaten, welche die Kraftfahreignung in Frage stellen, begangen haben.
- Vor Kursbeginn müssen Sie eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer Führerscheinstelle vorlegen, aus der sich ergibt, dass nach Ablauf der (verkürzten) Sperrfrist keine Bedenken gegen die Erteilung einer (neuen) Fahrerlaubnis bestehen.
- Auf Verlangen der Verwaltungsbehörde ist vor Kursbeginn eine medizinisch-psychologische Untersuchung durchzuführen.
Informieren Sie sich rechzeitig! Zum 1. Kurstermin sollte uns Ihre Unbedenklichkeitsbescheinigung vor liegen. Bitte beantragen Sie diese rechzeitig bei Ihrem zuständigen Landratsamt.
Weitere Informationen erhalten Sie sehr gerne von unserem Team der MTO Fahreignung.
Wir sind für Sie da. Rufen Sie einfach an!
Anmeldung, Informationen und Rückfragen unter:
MTO Fahreignung GmbH | Telefon: | 07071 795282-0 | Aktueller Flyer: Kurs zur Sperrfristverkürzung |
Schleifmühleweg 68 | Telefax: | 07071 795282-99 | |
72070 Tübingen | E-Mail: | info@mto-fahreignung.de |